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Dem Berufsverband der Pfarrsekretärin oder des Pfarrsekretärs gehören inzwischen über 100 Frauen und Männer an. Treten auch Sie dieser starken Gemeinschaft bei!

Wenn Sie Fragen und Probleme haben, helfen Ihnen erfahrene Pfarrsekretärinnen/Pfarrsekretäre gerne weiter und geben Ihnen wertvolle Tipps. Bei regelmäßigen Treffen (Fortbildungen, Stammtischen, Mitgliederversammlung, Verbandsausflug) lernen Sie Berufskolleginnen und -kollegen kennen.

Der Berufsverband organisiert in Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Ordinariat Hauptabteilung IV die regelmäßig im Herbst stattfindenden Fortbildungen auf Schloss Hirschberg.

Sie erfahren dadurch auch Neues zu aktuellen Problemen und Themen.

Gemeinsam geht’s noch besser. Diesem Grundsatz fühlt sich der Berufsverband verpflichtet.

In vielen katholischen Pfarreien und Seelsorgeeinheiten ist die Pfarrsekretärin oder der Pfarrsekretär inzwischen beinahe unentbehrlich.

Der Berufsverband der Pfarrsekretärinnen und –sekretäre will den Erfahrungsaustausch untereinander fördern und bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken. Außerdem wird eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der Dienstnehmer für die Diözese Eichstätt in der Bayerischen KODA angestrebt.

Der Berufsverband steht den Pfarrsekretärinnen und- Sekretären bei Problemen mit zur Seite.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen kooperieren wir mit denRechtsanwälten Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein, Limbacher Str. 624, in 91126 Schwabach, Tel: 09122/931166, Fax: 09122/931177, mail info(at)rae-schwabach(dot)de, Homepage: www.rae-schwabach.de mit denen unsere Mitglieder gerne Kontakt aufnehmen können.

Der "Berufsverband der Pfarrsekretärinnen/-sekretäre im Bistum Eichstätt e.V." ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Ingolstadt eingetragen. Die in der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes am 15.03.2017 beschlossene Neufassung der Satzung wurde unter der Registernummer VR 1412, Fall 5 am 21.08.2017 eingetragen.

Das Berufsbild der Pfarrsekretärin / des Pfarrsekretärs

Das Pfarrbüro ist ein Ort der Information, Organisation und Verwaltung. Es ist eine Kontakt- und Anlaufstelle für Gemeindemitglieder und sonstige Besucher mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Anliegen. Deshalb unterscheidet sich das Berufsbild wesentlich vom allgemeinen Beruf der Sekretärin/des Sekretärs, von Verwaltungsangestellten oder Schreibkräften.

Der Dienst im Pfarrbüro erfordert Mitdenken, Mithandeln und Mitentscheiden im kirchlichen Bereich. Dies setzt voraus, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dem Auftrag Christi verpflichtet und der Gemeinschaft der Kirche verbunden wissen. Er unterstützt die pastoralen Dienste in der Pfarrgemeinde und ist daher von besonderer Bedeutung.

Die Pfarrsekretärin / der Pfarrsekretär hat oft den ersten und vielfach auch den alleinigen Kontakt mit den Besuchern des Pfarrbüros. Daher hat die Arbeit im Pfarrbüro eine pastorale Zielrichtung.

Das Pfarrbüro ist die „Visitenkarte“ einer Pfarrgemeinde. Deshalb sind eine menschenfreundliche Atmosphäre und ein gewinnender Umgang von ganz entscheidender Bedeutung.

Kontakt

E-Mail: info(at)bvps-eichstaett(dot)de
Telefax (08421) 50-9902 016

Fortbildung 2018 - Kurs 2

17. Oktober 2018   - 18. Oktober 2018 Beginn: 09.30 Uhr
Ort: Bildungshaus Schloss Hirschberg

Tag 1
ab 9:30 Uhr       Ankommen – Cafeteria
10.00 Uhr          HGB-Richtlinien und Transparenzoffensive – Herr Tobias Weiser,Finanzkammer
12.00 Uhr          Mittagessen
bis 14.30 Uhr     Freizeit
14.30 Uhr          Kaffeepause
15.00 Uhr          Infos vom Berufsverband – Vorstand BVPS
15.30 Uhr          Datenschutz im Pfarramt – Herr Gerhard Berlig
18.00 Uhr          Abendessen
19.00 Uhr          Meditativer Ausklang – Frau Dr. Bettina-Sophia Karwath
20.00 Uhr          Begegnung

Tag 2
7.30 Uhr            Morgenlob
8.00 Uhr            Frühstück
9.00 Uhr            Neues von der EDV,  vor allem Meldewesen und Intentio
12:00 Uhr          Mittagessen
13.30 Uhr          Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertragsrecht
                                                                                     ergeben (Frau Danuta Waldau) – Teil 1
14:30 Uhr          Kaffeepause
15.00 Uhr          Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertragsrecht ergeben – Teil 2
16.00 Uhr          Abreise